Bei diesem Eingriff wird die natürliche Linse im Auge belassen; es wird Ihnen aber eine zusätzliche Kunstlinse ins Auge eingesetzt, um den Sehfehler zu korrigieren. Dieser Eingriff wird meist zur Korrektur hoher Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und hoher Hornhautverkrümmung durchgeführt.
Die natürliche Linse wird durch eine Intraokularlinse ausgetauscht, die so berechnet ist, dass Ihr ursprünglicher Sehfehler weitgehend korrigiert wird. Dieser Eingriff wird überwiegend in der Kataraktchirurgie und zur Korrektur hoher Kurzsichtigkeit, Weitsichitigkeit und mit speziellen Linsen auch hoher Hornhautverkrümmung durchgeführt.
Zunächst wird ein dünnes Scheibchen der Hornhaut mit dem Laserstrahl oder der Klinge präpariert und wie ein Deckel nach oben geklappt. Mit einem weiteren Laser wird vom inneren Anteil der Hornhaut Gewebe abgetragen. Danach wird das Hornhautscheibchen wieder zurückgeklappt und angedrückt.
Mittels eines Lasers wird ein ca. 0,1 mm dicker Teil der zentralen Hornhaut abgetragen, um die Fehlsichtigkeit auszugleichen. Sie wird zur Korrektur von Kurzsichtigkeit (Myopie) bis ca. –6 Dioptrien und des Astigmatismus bis ca. 3 Dioptrien eingesetzt.
Die PTK dient der Behandlung von oberflächlichen Hornhautnarben und Hornhautverletzungen. Hierbei wird nach einer oberflächlichen Entfernung der obersten Hornhautschicht eine Abtragung der Hornhautoberfläche ähnlich einer Verschweißung durchgeführt. Auch hier wird eine Kontaktlinse für etwa 3 Tage aufgesetzt. Anschließend erfolgt eine Tropfentherapie für etwa 3 Wochen.

Häufig finden sich bei Patienten auch Fehlsichtigkeiten, die nur mit kombinierten Verfahren behandelt werden können. Diese Behandlungen werden als Bioptics-Verfahren bezeichnet. Die Ergebnisse sind hierbei in der Regel sehr gut, wobei insgesamt ein längerer Behandlungszeitraum und eine längere Heilungsphase einzuplanen ist.
Für alle Eingriffe gilt, dass eine Abrechnung nach der Gebührenordnung (GOÄ) bzw. anlaogen Ziffern erfolgt, sodass die Verfahren je nach Art und Umfang der Vor- und Nachuntersuchung unterschiedliche Kosten haben. Als Beispiel sei hier angeführt, dass allein bei den zu implantierenden Linsen je nach Modell Preisunterschiede von nahezu € 500 möglich sind. Erst nach einer Untersuchung ist für Sie und uns ersichtlich, wie hoch die Kosten sein werden. Jeder refraktive Eingriff mit Ausnahme der Kataraktoperation bei getrübter Linse (im GKV Bereich lt. Gesetz nur mit dem medizinisch Notwendigen) stellt grundsätzlich einen privatärztlichen Eingriff dar, der von den Krankenkassen nicht übernommen wird.
Die Kosten einer refraktiven Behandlung können wir Ihnen auf Anfrage nennen.
Eine Krankschreibung für einen solchen Eingriff darf nicht erfolgen. Die Eingriffe werden ambulant durchgeführt.